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   BPatG, 11.07.2006 - 27 W (pat) 68/05   

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BPatG, 11.07.2006 - 27 W (pat) 68/05 (https://dejure.org/2006,31800)
BPatG, Entscheidung vom 11.07.2006 - 27 W (pat) 68/05 (https://dejure.org/2006,31800)
BPatG, Entscheidung vom 11. Juli 2006 - 27 W (pat) 68/05 (https://dejure.org/2006,31800)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 11.07.2006 - 27 W (pat) 68/05
    Unter Berücksichtigung der bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten der Waren- und Markenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - SabÂl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243), ist der Warenabstand angesichts der klanglichen und begrifflichen Markenidentität und der durchschnittlichen Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke nicht so groß, dass eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen werden kann.

    a) Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sind bei der Beurteilung der Warenähnlichkeit alle Faktoren zu berücksichtigen, welche das Verhältnis zwischen den Waren oder Dienstleistungen kennzeichnen, wozu insbesondere deren Art, Verwendungszweck und Nutzung sowie ihre Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren oder Dienstleistungen gehört (vgl. EuGH, GRUR 1998, 922, 923 [Rz. 23] - Canon).

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 11.07.2006 - 27 W (pat) 68/05
    Unter Berücksichtigung der bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten der Waren- und Markenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - SabÂl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243), ist der Warenabstand angesichts der klanglichen und begrifflichen Markenidentität und der durchschnittlichen Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke nicht so groß, dass eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen werden kann.
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 11.07.2006 - 27 W (pat) 68/05
    Unter Berücksichtigung der bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten der Waren- und Markenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - SabÂl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243), ist der Warenabstand angesichts der klanglichen und begrifflichen Markenidentität und der durchschnittlichen Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke nicht so groß, dass eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen werden kann.
  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus BPatG, 11.07.2006 - 27 W (pat) 68/05
    Unter Berücksichtigung der bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten der Waren- und Markenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - SabÂl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243), ist der Warenabstand angesichts der klanglichen und begrifflichen Markenidentität und der durchschnittlichen Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke nicht so groß, dass eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen werden kann.
  • BPatG, 30.08.2005 - 27 W (pat) 155/04
    Auszug aus BPatG, 11.07.2006 - 27 W (pat) 68/05
    Wie der Senat bereits in anderer Sache festgestellt hat (vgl. BPatG 27 W (pat) 155/04 - BIGFOOT/Bigfoot, veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM), werden solche Bodenbeläge ungeachtet der Frage der Herstellungsbetriebe, die ohnehin nur einen von mehreren Faktoren bei der Beurteilung der Warenähnlichkeit betrifft, in der Regel in denselben Vertriebsstätten angeboten wie die von der Widerspruchsmarke beanspruchten Möbel.
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